Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW außerdem vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl wie 45 sachen, einer maximalen Leermasse von... https://albertob097axt1.worldblogged.com/profile